GASTAUFNAHMEBEDINGUNGEN FÜR BEHERBERGUNGSLEISTUNGEN gültig ab dem 01.07.2018
(Die AGB für den Verkauf von Erlebnissen finden Sie im Anschluss zu diesen Gastaufnahmebedingungen)
Sehr geehrter Gast,
die nachfolgenden Bedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und dem Beherbergungsbetrieb. Soweit Ihre Buchung über das Reservierungssystem des Tourismusvereins Friedrichstadt und Umgebung e. V., - nachstehend "TI/Vermittlungsstelle" genannt - erfolgt, vermittelt diese als Buchungsstelle Unterkünfte entsprechend dem aktuellen Buchungsangebot. Vertragliche Beziehungen entstehen direkt zwischen Ihnen und dem Beherbergungsbetrieb. Die nachfolgenden Bedingungen werden, soweit wirksam einbezogen, Inhalt des zwischen dem Beherbergungsbetrieb, nachfolgend "BHB" abgekürzt, und Ihnen zustande kommenden Beherbergungsvertrages.
Bitte lesen Sie diese Bedingungen daher sorgfältig durch.
§ 1
Stellung der Tourismusorganisation
- Falls nicht anderweitige Vereinbarungen ausdrücklich getroffen wurden, hat die TI/Vermittlungsstelle lediglich die Stellung eines Vermittlers. Daraus folgt, dass die TI/Vermittlungsstelle weder für die Angaben des Gastgebers zu Preisen und Leistungen noch für Leistungen und Leistungsstörungen hinsichtlich der vom Gastgeber zu erbringenden Leistungen haftet. Hiervon bleibt eine etwaige Haftung der TI/Vermittlungsstelle aus dem Vermittlungsvertrag unberührt.
- Die vorliegenden Gastaufnahmebedingungen gelten, soweit wirksam vereinbart, für alle Buchungen von Unterkünften, bei denen Buchungsgrundlage das von der TI/Vermittlungsstelle herausgegebene Gastgeberverzeichnis ist, bzw. bei Buchungen auf der Grundlage entsprechender Angebote im Internet die dortigen Beschreibungen.
- Die Gastgeber sind dazu berechtigt, mit dem Gast im Einzelfall andere als die vorliegenden Gastaufnahmebedingungen zu vereinbaren bzw. individuelle und abweichende Vereinbarungen von diesen Gastaufnahmebedingungen zu treffen.
- Die vorliegenden Gastaufnahmebedingungen gelten nicht für Verträge über Pauschalangebote oder sonstige Angebote des Gastgebers oder der TI/Vermittlungsstelle.
§ 2
Abschluss des Gastaufnahmevertrages
Mit der Buchung bietet der Gast dem Gastgeber den Abschluss des Gastaufnahmevertrages verbindlich an. Der Buchung kann eine unverbindliche Auskunft des Gastgebers über seine Unterkünfte und deren aktuelle Verfügbarkeit vorausgehen. Die Buchung kann auf allen Buchungswegen erfolgen, die vom Gastgeber angeboten werden. Die Buchung des Gastes kann also mündlich, schriftlich, telefonisch, per Telefax oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) erfolgen. Falls die Buchung des Gastes elektronisch erfolgt, wird dem Gast der Eingang der Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt. Im Interesse der Vertragsparteien sollte die Schriftform gewählt werden.
- Der Gastaufnahmevertrag kommt mit dem Zugang der Annahmeerklärung (Buchungsbestätigung) des Gastgebers zustande oder wenn die Unterkunft dem Gast kurzfristig bereitgestellt wird. Die Annahmeerklärung bedarf keiner bestimmten Form. Auch Bestätigungen, die mündlich und telefonisch erfolgen, sind sowohl für den Gast als auch den Gastgeber rechtlich verbindlich.
- Die Buchung erfolgt durch den buchenden Gast auch für alle Personen, welche in der Buchung mit aufgeführt werden, und für deren Vertragsverpflichtungen der buchende Gast wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht. Letzteres gilt nur dann, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
- Im Regelfall wird dem Gast von dem Gastgeber (oder in dessen Vertretung von der TI/Vermittlungsstelle) bei mündlich oder telefonisch erfolgten Buchungen eine schriftliche Ausfertigung der Buchungsbestätigung übermittelt. Bei solchen Buchungen ist die Rechtswirksamkeit des Gastaufnahmevertrages allerdings nicht vom Zugang der schriftlichen Ausfertigung der Buchungsbestätigung abhängig.
- Falls der Gastgeber auf entsprechende Anfrage des Gastes keine verbindliche Buchungsbestätigung vornimmt, sondern dem Gast seinerseits ein verbindliches Angebot unterbreitet, so kommt der Vertrag rechtsverbindlich erst dann zustande, wenn dem Gastgeber die Annahmeerklärung des Gastes ohne Erweiterungen, Einschränkungen oder sonstigen Änderungen innerhalb einer vom Gastgeber hierfür gegebenenfalls im Angebot angegebenen Form und Frist zugeht.
- Der Gast bietet dem Gastgeber, vertreten durch die TI/Vermittlungsstelle als Vermittler, auf mündlichem, schriftlichen oder telefonischen Wege oder per Telefax oder E-Mail den Abschluss eines Gastaufnahmevertrages an. Mit der Buchungsbestätigung der TI/Vermittlungsstelle, die diese als Vertreter des Gastgebers abgibt, kommt der Gastaufnahmevertrag zustande.
§ 3
Leistungen und Preise
- Die Leistungen, die vom Gastgeber geschuldet werden, ergeben sich ausschließlich aus dem Buchungsangebot in Verbindung mit den Angaben im Katalog.
- Bei den Preisen, die im Katalog angegeben werden, handelt es sich um Endpreise. Sie beinhalten auch, soweit zwischen Gastgeber und Gast nichts anderes vereinbart ist, alle Nebenkosten.
- Etwas anderes gilt für die Kurtaxe sowie die Entgelte für Leistungen, bei denen in der Buchungsgrundlage bzw. dem Katalog eine verbrauchsabhängige Abrechnung angegeben oder gesondert vereinbart ist (z. B. Strom, Gas, Wasser) sowie für Wahl- oder sonstige Zusatzleistungen. Diese können gesondert anfallen und ausgewiesen werden. Falls sich Gastgeber und Gast ausdrücklich über eine verbrauchsabhängige Abrechnung oder Zusatzleistungen geeinigt haben (z.B. Bettwäsche, Endreinigung), deren Inanspruchnahme dem Gast freigestellt sind, dann sind diese Nebenkosten gesondert in Rechnung zu stellen.
§ 4
Anzahlung, Kaution und Bezahlung
- Vereinbaren die Vertragsparteien eine Anzahlung in Höhe von 10% des Gesamtpreises, so hat der Gast diese Anzahlung bei Vertragsschluss zu zahlen.Der Restbetrag (Gesamtpreis abzüglich Anzahlung) muss bis spätestens 14 Tage vor Mietbeginn beim Gastgeber eingegangen sein.
- Gastgeber und Gast können eine Kaution in Höhe von 100 EURO als Sicherheit für überlassene Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände vereinbaren. Diese ist (sofern vereinbart) bei Übergabe des Schlüssels zu leisten. Die Kaution ist nicht verzinslich. Nach ordnungsgemäßer Übergabe der Ferienwohnung zahlt der Gastgeber die Kaution am Ende des Mietaufenthaltes an den Gast zurück.
- Wenn die An- oder Restzahlung nicht rechtzeitig beim Gastgeber eingehen, behält sich der Gastgeber vor, vom Vertrag nach erfolgter Mahnung mit Fristsetzung zurückzutreten In diesem Fall ist der Gast zum Ersatz der entstandenen Aufwendungen und des entgangenen Gewinns verpflichtet. Der Gast kann mit Rücktrittskosten entsprechend des § 7 belastet werden.
§ 5
Mietzeitraum, An und Abreise
- Der Gastgeber stellt dem Gast das Mietobjekt am Anreisetag ab 14.00 Uhr in vertragsgemäßem Zustand zur Verfügung. Falls der Gast nach 18.00 Uhr anreisen sollte, so soll er dies dem Gastgeber mitteilen. Falls diese Mitteilung unterbleibt, behält sich der Gastgeber vor, die Unterkunft bei einer einzelnen Übernachtung 2 Stunden nach dem vereinbarten Bereitstellungstermin sowie bei mehr als einer Übernachtung am Folgetag nach 12 Uhr anderweitig zu belegen.
- Der Gast hat das Mietobjekt dem Gastgeber am Tag der Abreise bis spätestens 10.00 Uhr geräumt in besenreinem Zustand zu übergeben. Der Gast muss vor der Abreise das Geschirr spülen und die Papierkörbe und Mülleimer entleeren.
§ 6
Inventarliste und Pflichten des Gastes
- Unmittelbar nach seiner Ankunft soll der Gast die Ferienwohnung / das Ferienhaus anhand der im Mietobjekt befindlichen Inventarliste auf Vollständigkeit sowie auf Gebrauchsfähigkeit überprüfen. Der Gast verpflichtet sich, spätestens an dem der Ankunft folgenden Tag dem Gastgeber (oder der von dem Gastgeber benannten Kontaktperson) etwaige Fehlbestände und eventuell festgestellte Mängel mitzuteilen.
- Der Gast hat die Mieträumlichkeiten, die Einrichtungsgegenstände sowie das Inventar pfleglich und mit aller Sorgfalt zu behandeln. Falls der Gast schuldhaft Einrichtungsgegenstände, Mieträume oder das Gebäude sowie zu den Mieträumlichkeiten oder dem Gebäude gehörende Anlagen beschädigt, ist er dem Gastgeber gegenüber im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften ersatzpflichtig. Das gilt jedoch nur dann, wenn und insoweit es sich um eine schuldhafte Verursachung von Seiten des Gastes, seiner Begleitpersonen oder Besucher handelt.
- Der Gast ist verpflichtet, während der Mietzeit in den Mieträumen entstehende Schäden - soweit er sie nicht selbst beseitigen muss - unverzüglich dem Gastgeber oder der von diesem benannten Kontaktstelle (Hausverwaltung) anzuzeigen. Falls der Gast Schäden nicht rechtzeitig anzeigt und dadurch Folgeschäden verursacht werden, ist der Gast hierfür im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften ersatzpflichtig.
- Der Gast verpflichtet sich, keine Abfälle, Asche, schädliche Flüssigkeiten und Ähnliches in Spülsteine, Ausgussbecken und Toilette hineinzuwerfen oder hineinzugießen. Falls der Gast dies nicht beachtet und infolgedessen Verstopfungen in den Abwasserrohren auftreten, so hat der Verursacher die Kosten der Instandsetzung zu tragen.
- Falls eventuell Störungen an Anlagen und Einrichtungen des Mietobjektes auftreten, so muss der Gast selbst alles ihm Zumutbare tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen oder eventuell entstehende Schäden gering zu halten.
- Der Gast muss die maximale Belegungszahl einhalten. Falls der Gast diese Bestimmung nicht beachtet und die in diesem Vertrag vereinbarte maximale Belegungszahl überschreitet, so kann der Gastgeber dem Gast gegenüber die außerordentliche fristlose Kündigung aussprechen. In diesem Fall kann der Gast mit Rücktrittskosten entsprechend des § 7 belastet werden.
- Die Gäste müssen gegenseitig und aufeinander Rücksicht nehmen. Sie müssen insbesondere störende Geräusche, namentlich lautes Türwerfen und solche Tätigkeiten, die die Mitbewohner durch den entstehenden Lärm belästigen und die häusliche Ruhe beeinträchtigen, unterlassen. In der Zeit von 22.00 Uhr bis 8.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr ist den Gästen das Musizieren untersagt. Rundfunk-, Fernseh- und Phonogeräte sind nur auf Zimmerlautstärke einzustellen.
- Falls die gemietete Unterkunft einen Mangel aufweist, der über eine bloße Unannehmlichkeit hinausgeht, muss der Gast dem Gastgeber oder dessen Beauftragten diesen Mangel unverzüglich anzuzeigen. Das ermöglicht es dem Gastgeber, den oder die Mängel zu beseitigen. Für den Fall, dass der Gast diese Mitteilung unterlässt, hat er keine Ansprüche wegen Nichterfüllung der vertragsgemäßen Leistungen.
§ 7
Rücktritt durch den Gast
- Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet sowohl den Gastgeber als auch den Gast dazu, den Vertrag zu erfüllen. Das gilt unabhängig davon, für welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.
- Der Gast kann nicht einseitig kostenfrei von einer rechtsverbindlichen Buchung zurücktreten. Falls der Gast dennoch vor Beginn der Mietzeit gegenüber dem Vermieter vom Gastaufnahmevertrag zurücktritt, muss er (unabhängig von dem Zeitpunkt und von dem Grund des Rücktritts) den vereinbarten oder betriebsüblichen Aufenthaltspreis einschließlich des Verpflegungsanteils sowie der Entgelte für Zusatzleistungen an den Gastgeber zahlen. Der Gastgeber muss sich jedoch die ersparten Aufwendungen, um die er sich nach Treu und Glauben zu bemühen hat, und eine anderweitige Belegung auf den Erfüllungsanspruch gegenüber dem Gast anrechnen lassen.
- Für den Rücktritt bedarf es einer schriftlichen Rücktrittserklärung. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Erklärung beim Gastgeber.
- Im Falle des Rücktritts vom Gastaufnahmevertrag hat der Gast pauschalen Ersatz für die beim Gastgeber bereits entstandenen Aufwendungen und den entgangenen Gewinn in der nachfolgenden Höhe zu leisten:
Rücktritt bis zum 45. Tag vor Beginn der Mietzeit: 20% (mindestens jedoch 25 EURO)
Rücktritt bis zum 35. Tag vor Beginn der Mietzeit: 50%
danach und bei Nichterscheinen: 90% (bzw. 80 %, wenn Übernachtung mit Frühstück gebucht worden war)
- Der Gast ist berechtigt, gegenüber dem Gastgeber nachzuweisen, dass bei dem Gastgeber kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
- Tritt der Gast vom Gastaufnahmevertrag zurück, so kann er einen Ersatzgast benennen, der bereit ist, an seiner Stelle in das zwischen Gast und Gastgeber bestehende Vertragsverhältnis einzutreten. Der Gastgeber muss dies nicht akzeptieren und kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn berechtigte Zweifel an der Zuverlässigkeit des Ersatzmieters bestehen Sofern ein Dritter in den Gastaufnahmevertrag eintritt, so haften er und der bisherige Gast dem Gastgeber als Gesamtschuldner für den Mietpreis. Sie haften dem Gastgeber gegenüber auch für die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.
- Sollte der Gast keinen Ersatzgast benennen, so kann auch der Gastgeber für Ersatz sorgen. Eine nicht in Anspruch genommene Unterkunft hat der Gastgeber nach Treu und Glauben anderweitig zu vermieten. In diesem Fall verringern sich die durch den Vertragsrücktritt entstanden Kosten, weil sich der Gastgeber das dadurch Ersparte auf die von ihm geltend gemachten Stornogebühren anrechnen lassen muss.
Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird dem Gast empfohlen.
§ 8
Kündigungsrecht
- Ein Recht zur ordentlichen Kündigung besteht nicht.
- Nach § 543 BGB bzw. unter den Voraussetzungen des § 569 BGB sind beide Vertragsparteien dazu berechtigt, den Mietvertrag fristlos und außerordentlich aus wichtigem Grund zu kündigen.
§ 9
Kündigungsrecht des Gastgebers
- Für den Gastgeber liegt ein wichtiger Grund insbesondere bei einem vertragswidrigen Gebrauch des Mietobjekts durch den Gast (erhebliche Vertragsverletzung) sowie bei einer erheblichen Missachtung der Hausordnung durch den Gast vor. Dies berechtigt den Gastgeber nach vorheriger Abmahnung zur außer-ordentlichen Kündigung des Mietvertrages. Die Kündigung ist auch ohne vorherige Abmahnung berechtigt, wenn sich der Mieter in einem solchen Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. In diesem Fall behält der Gastgeber den Anspruch auf den vereinbarten Mietpreis.
- Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen zum Recht der außerordentlichen, fristlosen Kündigung.
§ 10
Kündigungsrecht des Gastes
- Für den Gast handelt es sich insbesondere dann um einen wichtigen Grund, wenn der Gastgeber dem Gast nicht den vertragsmäßigen Gebrauch der Ferienwohnung / des Ferienhauses gewährt.
- Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen zum Recht der außerordentlichen, fristlosen Kündigung.
§11
Haftung
- Der Gastgeber haftet dem Gast gegenüber dafür, dass die Beschreibung des Mietobjektes richtig ist. Ferner muss der Gastgeber die vertraglich vereinbarten Leistungen ordnungsgemäß erbringen und das Mietobjekt während der gesamten Mietdauer in vertragsgemäßen Zustand erhalten. Falls der Gast bei Abschluss dieses Vertrages von Mängeln Kenntnis hatte, stehen ihm die Rechte aus den §§ 536 und 536 a BGB nicht zu, es sei denn er hat sich seine Rechte bei Annahme des Vertrages vorbehalten. Die verschuldensunabhängige Haftung des Vermieters für bei Vertragsabschluss vorhanden Sachmängel (§ 536 a BGB) ist ausgeschlossen.
- Die vertragliche Haftung des Gastgebers für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Preis der vereinbarten Leistung beschränkt, soweit der Schaden nicht auf eine grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzung oder auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Gastgebers beruht. Dem steht es gleich, wenn der Schaden des Gastes auf ein Verschulden eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Gastgebers beruht.
- Für von dem Gast eingebrachte Sachen haftet der Gastgeber nach den gesetzlichen Bestimmungen (§§ 701 ff BGB).
- Der Gastgeber haftet nicht für Leistungsstörungen, die im Zusammenhang mit Leistungen stehen, welche als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Theater- und Konzertbesuche, Ausstellungen usw.) und welche auch ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind.
§ 12
Verantwortlichkeit und Freistellung von Ansprüchen bei
WLAN- oder WiFi- Nutzung
- Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Gast selbst verantwortlich. Besucht er kostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen. Er ist verpflichtet, bei Nutzung des WLANs das geltende Recht einzuhalten. Er wird insbesondere das WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten nutzen; keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich machen und die geltenden Jugendschutzvorschriften beachten. Es ist ausdrücklich untersagt Filesharing- Webseiten zu besuchen, insbesondere Musik- und/oder Film- Downloads über den W-LAN Zugang zu starten.
- Der Gast stellt den Gastgeber von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLANs durch ihn gegen vorliegende Vereinbarung beruhen. Erkennt der Gast oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und/oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, weist er den Gastgeber auf diesen Umstand hin.
§ 13
Tierhaltung
Tiere, insbesondere Hunde, Katzen und dergleichen darf der Gast nur dann in der Unterkunft halten oder zeitweilig verwahren, falls ihm dies durch den Gastgeber ausdrücklich erlaubt wurde. Die Erlaubnis gilt jedoch nur für den Einzelfall und kann widerrufen werden, falls Unzuträglichkeiten eintreten. Im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften haftet der Gast für alle Schäden, die durch die Tierhaltung entstehen.
§14
Verjährung
Hinsichtlich der Verjährung von wechselseitigen Ansprüchen des Gastes und des Gastgebers gelten die einschlägigen Normen des BGB.
§15
Rechtswahl und Gerichtsstand
- Es findet deutsches Recht Anwendung, mit der Maßgabe, dass falls der Gast seinen gewöhnlichen Sitz im Ausland hat nach Art. 6 Abs. 2 der Rom – I Verordnung auch den Schutz der zwingenden Bestimmungen des Rechts genießt, das ohne diese Klausel anzuwenden wäre.
- Gerichtsstand für Klagen des Gastes gegen den Gastgeber ist ausschließlich der Sitz des Beherbergungsbetriebes.
- Für Klagen des Gastgebers gegen Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben oder die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird der Sitz des Beherbergungsbetriebes als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.
© Urheberrechtlich geschützt DTV Deutscher Tourismusverband e.V.
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DEN TICKETVERKAUF FÜR ERLEBNISSE ÜBER DEN TOURISMUSVEREIN FRIEDRICHSTADT U. UMGEBUNG E.V. (BETRIEB DER TOURISTINFORMATION FRIEDRICHSTADT)
1. Allgemeines / Geltungsbereich
1.1. Der Tourismusverein Friedrichstadt und Umgebung e.V. vertreibt über seine und weitere Internetseiten und über die Touristinformation Friedrichstadt Eintrittskarten für touristische Leistungen. Der Tourismusverein Friedrichstadt und Umgebung e.V. ist nur dann selbst Veranstalter der touristischen Leistung, wenn der Tourismusverein Friedrichstadt ausdrücklich als Veranstalter dieser Leistung ausgewiesen ist. Durch den Erwerb der Tickets kommen vertragliche Beziehungen im Hinblick auf die Teilnahme des Kunden an der touristischen Leitung ausschließlich zwischen dem Kunden (Ticketinhaber) und dem jeweiligen Veranstalter zustande.
2. Angebot
Alle Angebote aus dem Erlebnisangebot auf www.friedrichstadt.de und aus dem Veranstaltungskalender sind unverbindlich und freibleibend. Kleine Abweichungen und technische Änderungen gegenüber unseren Abbildungen oder Beschreibungen sind möglich. Der Vertrag kommt mit dem Erwerb eines Tickets zustanden und damit bestätigen Sie, diese AGB zur Kenntnis genommen zu haben und sie als bindend zu akzeptieren. Bei einem Online-Kauf erfolgt die Bestätigung durch den Abschluss des Bestellvorganges und durch das Anklicken der AGB.
3. Preise und Zahlungsbedingungen
Es gelten die auf den Internetseiten des Erlebnisshops dargestellten Preise zum Zeitpunkt der Bestellung. Alle genannten Preise sind Endpreise in Euro und enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer in Höhe von derzeit 7 bzw. 19 Prozent. Offensichtliche Preisirrtümer vorbehalten. Der Veranstalter verlangt bei allen ermäßigten Eintrittskarten vor deren Kauf den Nachweis der entsprechenden Berechtigung. Die Berechtigung muss am Vorstellungstag bestehen. Die gleichzeitige Gewährung mehrerer Ermäßigungen pro Eintrittskarte ist ausgeschlossen. Nach Abschluss des Buchungsvorganges können Ermäßigungen nicht mehr berücksichtigt werden.
Der Tourismusverein Friedrichstadt und Umgebung e.V. akzeptiert alle auf der Internetseite, innerhalb des Bestellvorgangs, angebotenen Zahlungsarten. Der Kunde wählt seine bevorzugte Zahlungsart selbst. Durch die Zahlungsart (eventuell) zusätzlich entstehende Kosten (z.B. Nachnahmegebühr) werden ebenfalls zuzüglich berechnet. Die Preise für Tickets können die aufgedruckten Kartenpreise übersteigen. Die Tickets verbleiben bis zur vollständigen Zahlung des Ticketkaufpreises im alleinigen Eigentum des Tourismusvereins Friedrichstadt und Umgebung und berechtigen bis dahin nicht zum Eintritt in die gebuchte Veranstaltung. Der Vertrag über den Besuch von Veranstaltungen ist ein Vertrag über Freizeitveranstaltungen, bei dem Kunden kein Widerrufsrecht zusteht. Sie können Ihre Willenserklärung bezüglich der Bestellung von Tickets zu Freizeitveranstaltungen daher nicht widerrufen.
4. Lieferung, Lieferzeiten und Gültigkeit
Die Lieferung der Ware an den Kunden erfolgt durch die, innerhalb des Bestellvorganges angegebenen, Drittanbieter (Lieferdienste) oder direkt in der Touristinformation Friedrichstadt. Das Ticket berechtigt jeweils nur eine Person zum Eintritt zu der gebuchten Veranstaltung bzw. die auf dem Ticket bei Buchung durch das System erfassten Personen. Mit Verlassen der Veranstaltung verliert das Ticket seine Gültigkeit. Eine Mehrfachnutzung des Tickets ist ausdrücklich untersagt.
5. Widerrufsrecht, Rückgabe von Tickets
Für alle mit dem Tourismusverein Friedrichstadt und Umgebung e.V. geschlossenen Verträge über den Erlebnisshop gilt kein Widerrufsrecht. Der Tourismusverein Friedrichstadt und Umgebung e.V. ist berechtigt, eine Bestellung des Kunden, für die bereits eine Transaktionsnummer zugeteilt worden ist, zu stornieren (einseitiges Rücktrittsrecht), wenn der Kunde gegen vom Veranstalter oder vom Tourismusverein Friedrichstadt und Umgebung e.V. spezifische Bedingungen verstößt, auf die im Rahmen des Vorverkaufs hingewiesen wurde, oder diese zu umgehen versucht (z.B. Verstoß gegen die Urkundenbedingungen, insbesondere gegen Weiterveräußerungsverbote). Die Erklärung der Stornierung/ des Rücktritts kann auch konkludent durch Gutschrift der gezahlten Beträge erfolgen. Ein Anspruch auf Rückgabe von Tickets und Erstattung des Ticketkaufpreises besteht grundsätzlich nur bei Ausfall und/oder Verlegung von Veranstaltungen. Der Anspruch auf Erstattung des Ticketkaufpreises ist (a) im Falle des ersatzlosen Ausfalls der Veranstaltung spätestens vier (4) Wochen nach dem entfallenen Veranstaltungstermin, (b) im Falle der Verlegung auf einen Ersatztermin spätestens bis 24.00 Uhr des Vortages der Ersatzveranstaltung geltend zu machen. Sollten Sie aus von Ihnen nicht vertretbaren Gründen an der fristgemäßen Geltendmachung des Erstattungsanspruchs gehindert sein – z.B. wegen Krankheit – sind Sie für das Vorliegen derjenigen Voraussetzungen nachweispflichtig, die das Nicht-Vertreten müssen begründen.
Im Falle der Verlegung der Veranstaltung auf einen Ersatztermin aus Gründen höherer Gewalt ist eine Rückabwicklung des Ticketkaufs und Rückerstattung des Ticketkaufpreises infolge der Verlegung nicht möglich, es sei denn, die Wahrnehmung des neuen Termins ist Ihnen nachweislich nicht zumutbar, beispielsweise auf Grund einer gebuchten Reise. Als höhere Gewalt gelten insbesondere, aber nicht ausschließlich, Katastrophenfälle, Terrorakte, Krieg oder kriegsähnliche Ereignisse, Pandemien, Epidemien, Feuer, extreme bzw. katastrophenartige Wetterbedingungen (wie Überschwemmung, Orkan- oder Wirbelstürme), die eine Gefahr für Leib und Leben der an der Veranstaltung Beteiligten darstellen, Unwetter- und/oder Katastrophenwarnungen, Streiks sowie nicht uns verschuldete behördliche Verfügungen. Gezahlte Gebühren (Vorverkaufsgebühr und Systemgebühr, Ziffer 2.2.) werden nicht zurückerstattet. Wegen des Anspruchs auf Rückerstattung des Ticketkaufpreises mit Ausnahme der gezahlten Gebühren wenden Sie sich an den Tourismusverein Friedrichstadt und Umgebung e.V. . Die Erstattung erfolgt nur gegen Vorlage der Tickets im Original. Bei Verlust der Tickets sind weder Ticketkaufpreiserstattungen noch die Aushändigung von Ersatztickets möglich. Ihre Rechte, sich wegen einer vom Tourismusverein Friedrichstadt und Umgebung zu vertretender Pflichtverletzung im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zu lösen oder Schadensersatz zu verlangen, bleiben unberührt. Die Geltendmachung von Schadens- und/oder Aufwendungsersatz.
6. Gewährleistung und Haftung
Der Tourismusverein Friedrichstadt und Umgebung gewährleistet, dass die verkaufte Ware zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs frei von Material- und Fabrikationsfehlern ist und die vertraglich zugesicherten Eigenschaften hat. Ausnehmend davon haftet der Tourismusverein Friedrichstadt und Umgebung e.V. beim Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft, bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz sind davon nicht betroffen. Sollten Mängel auftreten, welche der Tourismusverein Friedrichstadt und Umgebung e. V. zu vertreten hat, und ist im Falle des Umtausches der Ware auch die Ersatzlieferung mangelhaft, so steht dem Käufer das Recht auf Wandlung oder Minderung zu. Der Tourismusverein Friedrichstadt und Umgebung e.V. übernimmt eine Haftung weder für die ständige und ununterbrochene Verfügbarkeit des Erlebnisshops noch für technische oder elektronische Fehler des Online-Angebots. Der Tourismusverein Friedrichstadt und Umgebung e.V. haftet ohne jegliche Einschränkung für alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses schuldhaft verursachten Schäden an Leben, Körper und Gesundheit. Dasselbe gilt für alle Fälle zwingender gesetzlicher Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz, sowie bei Übernahme einer Garantie. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sog. Kardinalpflichten), die auf nur einfacher Fahrlässigkeit beruhen, haftet der Tourismusverein Friedrichstadt und Umgebung e.V. beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens. Zu den Kardinalpflichten des Tourismusverein Friedrichstadt und Umgebung e.V. zählen solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglichen und auf deren Einhaltung Sie regelmäßig vertrauen dürfen. Im Übrigen haftet der Tourismusverein Friedrichstadt und Umgebung e.V. nur bei grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Vertragspflichtverletzung. Soweit die Haftung des Tourismusverein Friedrichstadt und Umgebung e.V. nach den vorstehenden Absätzen ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung ihrer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
7. Pflichten des Kunden beim Veranstaltungsbesuch
Gefährliche Gegenstände wie Gasbehälter, pyrotechnische Artikel (z.B. Fackeln, Feuerwerkskörper oder Wunderkerzen), Laserpointer, Waffen jeder Art sowie Gegenstände, die sich als Wurfgeschosse verwenden lassen – insbesondere Flaschen und Dosen – dürfen zu keiner Veranstaltung mitgebracht werden.
8. Ton- und/oder Bildaufnahmen durch den Tourismusverein Friedrichstadt und Umgebung e.V.
Für den Fall, dass während der Veranstaltung Bild- und/oder Tonaufnahmen, wie beispielsweise Rundfunk- oder Fernsehaufnahmen, durch dazu berechtigte Personen durchgeführt werden, erklären Sie sich damit einverstanden, dass Sie eventuell in Bild und/oder Wort aufgenommen werden und die Aufzeichnungen ohne Anspruch auf Vergütung vervielfältigt, verbreitet und insbesondere auf unseren Social Media Kanälen öffentlich wiedergegeben werden dürfen, soweit nicht berechtigte Interessen von Ihnen entgegenstehen.
9. Datenspeicherung/ Datenschutz
Gemäß §28 BDSG (Bundesdatenschutzgesetz) machen wir Sie darauf aufmerksam, dass die im Rahmen der Geschäftsabwicklung notwendigen Daten mittels einer EDV-Anlage gemäß § 33 BDSG verarbeitet und gespeichert werden. Sämtliche, vom Kunden erhobenen, persönlichen Daten werden vertraulich behandelt. Ausschließlich im Rahmen der Bestellabwicklung (Zahlung, Versand) werden die notwendigen Daten auch gegenüber Dritten verwendet. Jederzeit können Sie unentgeltlich Auskunft über die, über Sie gespeicherten Daten erhalten. Senden Sie dazu eine E-Mail an die im Impressum der Homepage des Tourismusverein Friedrichstadt und Umgebung e.V. genannten E-Mail-Adresse. Aus Datenschutzgründen kann die Beantwortung der Mail nur an die beim Tourismusverein Friedrichstadt und Umgebung e.V. hinterlegte E-Mail- Adresse erfolgen.
10. Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Liefergeschäft ist, soweit vereinbar, der Gerichtsstand des Tourismusverein Friedrichstadt und Umgebung e.V. . Der Sitz des Tourismusverein Friedrichstadt und Umgebung e.V. wird als Gerichtsstand vereinbart für den Fall, dass der Vertragspartner keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder der Vertragspartner seinen Wohnsitz nach Vertragsschluss ins Ausland verlegt oder der Wohnsitz des Vertragspartners zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Die Vertragspartner vereinbaren hinsichtlich sämtlicher Rechtsbeziehungen aus diesem Vertragsverhältnis die Anwendung des Rechts der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
11. Zusatzbestimmung
Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. Nichtige oder unwirksame Bedingungen werden durch die gesetzlichen Bestimmungen ersetzt.
12. Stornierung/Absage
Wird eine Veranstaltung abgesagt und keine Ersatzveranstaltung durchgeführt, werden die Kosten der Eintrittskarte abzüglich Vorverkaufsgebühren gegen Rückgabe der Eintrittskarte erstattet. Im Falle einer Ersatzveranstaltung behalten Karten ihre Gültigkeit.